Hinweise für Anlieger
Hinweise für alle Grundstücksanlieger
Der Verband ist berechtigt, das Verbandsunternehmen auf den zum Verband gehörenden Grundstücken, sowie auf dem Deichvorlande durchzuführen. Der Verband kann mit entsprechenden Fahrzeugen und Geräten die Grundstücke und die als Zuwegung zu den Verbandsanlagen dienenden Grundstücke befahren, benutzen und die für das Unternehmen und seine Unterhaltung nötigen Stoffe (Steine, Erde, Rasen usw.) von diesen Grundstücken nehmen, soweit sie land- und forstwirtschaftlich genutzt werden oder Unland bzw. Gewässer sind.
Die Deiche werden im Allgemeinen landeinwärts durch Ringgräben begrenzt. Die Verbandsmitglieder der angrenzenden Grundstücke haben diese gegen den Ringgraben mindestens 0,80 m von der Böschungskante entfernt einzuzäunen und den Zaun viehkehrend zu unterhalten.
Anlagen wie Viehtränken, Brücken und Durchlässe dürfen nur mit Zustimmung und nach Angabe des Verbandes angelegt werden.